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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Offene Gesellschaft

Die Offene Gesellschaft (OG; vgl §§ 105 bis 160 UGB), wird dadurch charakterisiert, dass

  • sie rechtsfähig ist,
  • sie eine eigene Firma besitzt und im Firmenbuch registriert ist und
  • ihre Gesellschafter alle zur ungeteilten Hand persönlich und unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften.

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