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Dokument-ID: 622860
4.4.5 Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien („U-Bahn-Steuer“)
Steuergegenstand
Die zur Finanzierung der U-Bahn eingeführte Abgabe wird lediglich in Wien eingehoben.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Kleinbetriebe mit einer Monatslohnsumme unter EUR 218,02 und einem steuerlichen Jahreseinkommen bis zu EUR 2.180,19.