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Dokument-ID: 390298
3.7.3 Vorsteuerrückerstattung in der EU
Hat der Unternehmer in seiner Buchhaltung Rechnungen mit ausländischer Vorsteuer aus einem Mitgliedsstaat der EU, so werden diese Vorsteuern vom zuständigen ausländischen Finanzamt rückerstattet, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden: