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Dokument-ID: 899155
7.6.3 Die Enterbung
Wie bereits oben dargelegt, besteht das Charakteristikum des Pflichtteilsanspruchs darin, dass er die Testierfreiheit des Verstorbenen dadurch einschränkt, dass bestimmten Personen jedenfalls Ansprüche im Rahmen der Erbfolge zukommen. Allerdings akzeptiert der Gesetzgeber, dass es Umstände gibt, die den gänzlichen Ausschluss einer solchen Person vom Erbgang rechtfertigen können; für einen solchen Fall ist das Rechtsinstitut der „Enterbung“ vorgesehen.