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Dokument-ID: 678334
5.1.4 Die Abgrenzung zum Begriff des „Kapitalverkehrs“
Der AEUV enthält keine eigene Definition der Begriffe „Kapital“ respektive „Kapitalverkehr“; Borchardt (Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, facultas, Wien, 5. Auflage, 2012, RN 1138) führt zu diesem Terminus aus: