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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.4 Die Abgrenzung zum Begriff des „Kapitalverkehrs“

Der AEUV enthält keine eigene Definition der Begriffe „Kapital“ respektive „Kapitalverkehr“; Borchardt (Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, facultas, Wien, 5. Auflage, 2012, RN 1138) führt zu diesem Terminus aus:

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