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Dokument-ID: 386343
6.6.2 Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine Selbstbemessungsabgabe. Der Unternehmer hat die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Abgabe gilt mit Einreichung der Abgabenerklärung/Steuererklärung als festgesetzt.