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Dokument-ID: 272393
1.4.9 Der Gesellschaftsvertrag als „Verfassung der Gesellschaft“
Voraussetzung für die Gründung einer Gesellschaft ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Der Gesellschaftsvertrag (zT auch als Satzung bezeichnet) regelt nicht nur das Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaftern, sondern bildet auch die rechtliche Basis für die Struktur des Organisationskörpers „Gesellschaft“ und die möglichen Beziehungen dieses Organisationskörpers zu Dritten (der Gesellschaftsvertrag stellt gewissermaßen die „Verfassung“ der Gesellschaft dar).