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Dokument-ID: 390994
4.5.3 Mehrstöckige Personengesellschaft
Grundlagen
Die Gewinnanteile von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegen gem § 99 Abs 1 Z 2 EStG der Abzugsteuer, soweit der Abgabenbehörde nicht bekannt gegeben wird, welche Personen Empfänger der Gewinnanteile sind.