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Dokument-ID: 272310
1.4.3 Auflösungskündigung versus Austrittskündigung
Häufig sind Gesellschaftsverträge nicht zweiseitig, sondern drei- oder mehrseitig (das heißt, die Gesellschaft wird von drei oder mehr Gesellschaftern gegründet). In einem solchen Fall müssen zwei denkbare Formen der Kündigung unterschieden werden: