Neu
Dokument-ID: 389815
6.6 Ein-Personen-GmbH & Co KG
Darunter versteht man eine Kommanditgesellschaft, deren einziger Komplementär eine Ein-Personen-GmbH ist, wobei der einzige GmbH-Gesellschafter zugleich als (ebenfalls einziger) Kommanditist der KG auftritt.