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Neu Dokument-ID: 1072555

Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.10 Auflösung, Abwicklung und Löschung der Privatstiftung

Die Privatstiftung wird aufgelöst, sobald

  • die in der Stiftungserklärung vorgesehene Dauer abgelaufen ist;
  • über das Vermögen der Privatstiftung das Konkursverfahren eröffnet worden ist;
  • der Beschluss über die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens Rechtskraft erlangt hat;
  • der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss gefasst hat;
  • das Gericht die Auflösung beschlossen hat.

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