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Dokument-ID: 1072555
8.10 Auflösung, Abwicklung und Löschung der Privatstiftung
Die Privatstiftung wird aufgelöst, sobald
- die in der Stiftungserklärung vorgesehene Dauer abgelaufen ist;
- über das Vermögen der Privatstiftung das Konkursverfahren eröffnet worden ist;
- der Beschluss über die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens Rechtskraft erlangt hat;
- der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss gefasst hat;
- das Gericht die Auflösung beschlossen hat.