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Neu Dokument-ID: 763865

Georg Prchlik - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.12.5 Exkurs: Ausscheiden des einzigen Komplementärs

Wie eingangs ausgeführt, gehört es zum Wesen der Kommanditgesellschaft, dass

  • zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie
  • zumindest ein (auf die im Firmenbuch eingetragene) haftungssumme beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist)

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