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Dokument-ID: 763865
4.12.5 Exkurs: Ausscheiden des einzigen Komplementärs
Wie eingangs ausgeführt, gehört es zum Wesen der Kommanditgesellschaft, dass
- zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie
- zumindest ein (auf die im Firmenbuch eingetragene) haftungssumme beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist)