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Dokument-ID: 391168
2.4.3 Normale Alterspension
Die Voraussetzungen für die Alterspension sind:
- Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern, 60. bei Frauen
- Bestimmte Anzahl von Versicherungsmonaten
Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird ab 2024 schrittweise an das der Männer angeglichen.