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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Der Begriff der „Firma“

Unter dem Begriff „ Firma“ ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers zu verstehen, unter welchem dieser Unternehmer seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (vgl die §§ 17 ff UGB). Die Firma ist nicht untrennbar mit dem Unternehmensträger verbunden, sondern kann mit Unternehmen übertragen werden (Übertragung des good will). Es vereint somit Elemente eines Persönlichkeitsrechts aber auch Immaterialgüterrechts.

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