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Dokument-ID: 1009323
10.10.2 Informationspflichten respektive Auskunftsrechte
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben (etwa durch einen schriftlichen Fragebogen, ein Verkaufsgespräch oder auch in einem Online-Dialogfeld), so ist gem Art 13 DSGVO der Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten (und nicht etwa sechs Wochen später) das Folgende mitzuteilen: