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Dokument-ID: 1014039
1.3.2 Geschäftsführung bei der Stillen Gesellschaft
Entsprechend der gesetzgeberischen Überlegung, dass hier de facto bloß ein bestehendes Unternehmen finanziert werden soll, äußert sich das gesetzliche Leitmodell zur Frage der Geschäftsführungsbefugnis überhaupt nicht; es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die Entscheidungsmechanismen des vorhandenen Unternehmens weiterwirken wie bisher.