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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.1 Grundsätzliches zu Geschäftsführung und Vertretung bei der Stillen Gesellschaft

Das gesetzliche Leitmodell der Stillen Gesellschaft ist untrennbar mit deren Gesellschafterstruktur verbunden:

Stille Gesellschaft besteht – dies ist die Begriffsmerkmals nicht den Gesellschaftsvertrag abänderbar – aus zwei Gesellschaftern, nämlich

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