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Dokument-ID: 403893
4.5 Recht des Gründungsstaates, für den Fall der Sitzverlegung das Personalstatut abzuerkennen
Interessanterweise hat der EuGH den Fall, dass
- eine Gesellschaft, die das Personalstatut des Gründungsstaates besitzt, aus dem Gründungsstaat wegziehen möchte und
- der Gründungsstaat – salopp ausgedrückt – versucht, den Wegzug zu verhindern, indem er der Gesellschaft das Personalstatut entzieht,