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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5 Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) kann als eine Abart der Offenen Gesellschaft angesehen werden, bei welcher zumindest ein Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftergläubigern nur unter Beschränkung auf einen bestimmten Betrag haftet.

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