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Dokument-ID: 575700
4.8 Rechnungslegungspflicht bei der Kommanditgesellschaft
Bezüglich der Frage einer Rechnungslegungspflicht einer KG ist auszuführen:
Für die KG besteht erst ab der Überschreitung der Rechnungslegungsgrenzen die Verpflichtung zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung (ausgenommen GmbH & Co KG, für diese gilt die Rechnungslegungspflicht unabhängig von dem Vorliegen bestimmter Kennzahlen).
Gem § 189 UGB ist eine Kommanditgesellschaft rechnungslegungspflichtig entsprechend den Bestimmungen des Dritten Buches des UGB,