8.1.2 Konzept des „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes“
Das Register soll so konzipiert werden, dass es einen tauglichen Ausgangspunkt für die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer der Kunden der Verpflichteten bietet. In Fällen eines geringen Risikos der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll es zudem möglich sein, den wirtschaftlichen Eigentümer mithilfe eines erweiterten Auszuges aus dem Register festzustellen und zu überprüfen. Sowohl der einfache als auch der erweiterte Auszug werden mit einer Amtssignatur der Registerbehörde versehen sein und können so zum Nachweis der Anwendung der Sorgfaltspflichten durch den Verpflichteten aufbewahrt werden. Auf diese Weise soll der Aufwand der Verpflichteten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden deutlich reduziert werden.