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Dokument-ID: 391805
6.2.3 Eintritt eines Gesellschafters
Es tritt ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft ein. Dieser tritt nicht an die Stelle eines ausscheidenden Gesellschafters, sondern erhöht die Zahl der Gesellschafter. In der Regel erhöht sich auch das Gesellschaftskapital. Dies ist nicht der Fall, wenn der neu eintretende Gesellschafter ein reiner Arbeitsgesellschafter ist.