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Neu Dokument-ID: 391584

Walter Mika - Christian Schwetz | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.5 Besteuerung des Veräußerungsgewinnes

Grundlagen

Ist-Prinzip

Der Veräußerungsgewinn ist stets durch Gegenüberstellung der Kaufpreisforderung (ev wertberichtigt und abgezinst) und des Wertes des Mitunternehmeranteils im Zeitpunkt der Veräußerung zu ermitteln und im Jahr der Veräußerung zu versteuern. Maßgeblich ist die Verschaffung der Verfügungsmacht, nicht die vertragliche Einigung. Das Zufließen des Erlöses ist irrelevant. Dies gilt auch für Ratenkauf.

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