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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Begriff des standortrelevanten Vorhabens im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich

Das Standortentwicklungsgesetz regelt

  • das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung, dass standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen, sowie
  • daran anknüpfende verfahrensbeschleunigende Maßnahmen.

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