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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Allgemeines zum Gesellschaftsvertrag

Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, wird eine Personengesellschaft regelmäßig durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet (errichtet). Der Gesellschaftsvertrag (zT auch als Satzung bezeichnet) stellt die „Verfassung“ der Gesellschaft dar. In diesem Abschnitt soll der Gesellschaftsvertrag als Rechtsgeschäft unter dem Blickwinkel des Vertragsrechts betrachtet werden, wobei die nachstehenden Fragen zu beantworten sind:

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