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Dokument-ID: 1072547
8.7 Organe der Privatstiftung
Organe der Privatstiftung sind
- der Stiftungsvorstand,
- der Stiftungsprüfer und
- (gegebenenfalls) der Aufsichtsrat.
Die Stifter können weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen (beispielsweise einen Beirat).