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Dokument-ID: 391155
5 Bundesabgabenordnung (BAO)
Die Bundesabgabenordnung ist auf alle bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben und Beiträge, die durch Abgabenbehörden des Bundes eingehoben werden anzuwenden. Als Abgaben iSd BAO gelten, auch Beihilfen aller Art sowie Nebenansprüche. Die BAO gebraucht den Begriff der Abgaben als Überbegriff und schließt dadurch neben den Steuern auch Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie Gebühren und Beiträge ein.