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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 GmbH & Co KG im engsten Sinn

Hierunter wird eine Kommanditgesellschaft verstanden, bei der der einzige Komplementär eine GmbH ist, wobei die Kommanditisten der KG zugleich zu den Gesellschaftern der GmbH gehören.

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