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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Reorganisationsverfahren

Die Verfahrensvorschriften finden sich in den §§ 3 bis 17 URG.

Für das Reorganisationsverfahren ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird, für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Handelsgericht Wien.

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