5.2 Veränderung des Gesellschafterstandes und Gesellschaftsform
Um verständlich zu machen, dass sich die Regelungen des gesetzlichen Leitbildes einer Gesellschaft sich nicht der Veränderung des Gesellschafterstandes aus der Basiskonstruktion der betreffenden Gesellschaftsform ergeben, werden zunächst Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften einander gegenübergestellt, wobei jeweils die Zusammenhänge zwischen der grundlegenden Struktur der Gesellschaften und den gesetzlichen Regelungen betreffend Austrittskündigung, Forthaftung ausgeschiedener Gesellschafter etc herausgearbeitet werden.