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Dokument-ID: 390322
2.7.8 Anteilsveränderungen
Begriff
Hier handelt es sich steuerlich nur um eine Kombination der bereits dargestellten Varianten. Jene Gesellschafter, deren Anteile sich verringern, sind im Verhältnis der abgegebenen Anteile wie austretende Gesellschafter zu behandeln. Jene Gesellschafter, deren Anteile sich erhöhen, sind zu beurteilen, wie wenn bei einem Austritt der Mitunternehmeranteil nur durch einen Teil der verbleibenden Gesellschafter übernommen wird.