Neu
Dokument-ID: 878122
3.4 Bestandrechtliche (mietrechtliche) Konsequenzen bei Umgründungen
Hier handelt es sich um einen Problemkreis, der leider gerne übersehen wird, aber enorme Bedeutung besitzt.
Findet auf das Mietverhältnis betreffend die Geschäftsräumlichkeiten das Mietrechtsgesetz (MRG) Anwendung, so sind dessen Bestimmungen betreffend Änderungen der Räumlichkeiten anmietenden Gesellschaft zu beachten: