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Dokument-ID: 1019244
2.4 Die Führung von Geschäftsbüchern
Die Basis jedes Rechenwerkes, welches die eingangs genannten Aufgaben erfüllen kann, ist die Verzeichnung der Geschäftsvorgänge und Vermögensabflüsse respektive -zuflüsse; das UGB kennt daher eine Buchführungspflicht.