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Dokument-ID: 1072559
8.12 Steuerrechtliche Sonderregelungen betreffend Privatstiftungen
Zuwendungen von inländischem Vermögen an eine Privatstiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer befreit, wenn
- das zugewendete Vermögen am 1. Mai 1993 nachweislich einer Stiftung, einer Anstalt, einem Trust oder einer vergleichbaren Vermögensmasse des ausländischen Rechts zuzurechnen war und
- die Privatstiftung bis zum 31. Dezember 1995 nach § 13 des Privatstiftungsgesetzes zum Firmenbuch angemeldet wird.