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Dokument-ID: 962279
3.4.2 Den Gesellschafter nach dem Eigenkapitalersatz-Gesetz treffende Verpflichtungen
Eines der wohl wichtigsten „Interventionsgebiete“ des Gesellschaftsrechts ist jenes des Eigenkapitalersatzrechts:
Nach der Vorstellung von Gesetzgebung, Lehre und Judikatur darf von einem ordentlichen Unternehmer erwartet werden, dass er in einer Krisensituation