Neu
Dokument-ID: 1019232
1.7.6 Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat stellt ein Kontrollorgan der Gesellschaft dar. Die Errichtung eines Aufsichtsrates ist (bei einer entsprechenden Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag) grundsätzlich immer möglich, aber nur in bestimmten Fällen vom Gesetz zwingend vorgeschrieben.