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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.7 Prospekthaftung

Die gesetzliche Prospektpflichtregelung wäre wohl weitgehend zahnlos, wenn bei Unrichtigkeit der Angaben keine Haftung bestünde; daher ist eine umfassende Haftpflicht vorgesehen. Die Prospekthaftung im allgemeinen Zivilrecht beruht auf einer Weiterentwicklung der Haftung für culpa in contrahendo. Insbesondere den Emittenten treffen gegenüber dem Publikum Informationspflichten, die den vorvertraglichen Aufklärungspflichten entsprechen (RIS-Justiz RS0108218).

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