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Dokument-ID: 391754
6.2.2 Steuerliche Behandlung beim Erwerber des Mitunternehmeranteils
Der Mitunternehmeranteil kann entweder von den verbleibenden Gesellschaftern übernommen oder von einem bisher unbeteiligten Dritten erworben werden. Die steuerliche Behandlung ist im Grunde identisch: Der Kaufpreis für den Mitunternehmeranteil zählt zu den Anschaffungskosten.