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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.7 Neuerungen: Nominee-Vereinbarungen

Mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 treten im Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz weitreichende Neuerungen in Kraft, die insbesondere Nominee-Vereinbarungen betreffen. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist eine weitere Erhöhung der Transparenz in Bezug auf Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Rechtsträgern sowie die Verhinderung von Verschleierungskonstruktionen. Die Neuregelungen erfassen dabei nicht nur klassische Treuhandverhältnisse, sondern sämtliche formellen und informellen Strukturen, bei denen Personen oder Rechtsträger im Auftrag anderer handeln.

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