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Dokument-ID: 974007
8.1.1 Zielsetzungen des „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes“
Das „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ („WiEReG“) soll der innerstaatlichen Umsetzung von Richtlinienbestimmungen der Europäischen Union dienen, nämlich der Art 30 und 31 der Richtlinie (EU) 2015/849 (betreffend die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung).