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Dokument-ID: 1019240
2.2 Anwendungsbereich der Vorschriften des mit „Rechnungslegung“ überschriebenen Buches des UGB
Wie bereits oben angedeutet, hat der Gesetzgeber schon die Anwendbarkeit der Normen des Dritten Buches des UGB prinzipiell von bestimmten Kriterien abhängig gemacht; konkret sieht das Gesetz die Anwendung der Rechnungslegungsbestimmungen dann vor, wenn