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Dokument-ID: 391562
5.4.1 Bescheide
Ein Bescheid muss folgende Bestandteile aufweisen:
- Bezeichnung als Bescheid
- Bezeichnung der Behörde, Datum, Unterschrift (verzichtbar bei automatisationsunterstützter Datenverarbeitung)
- Bezeichnung der Person, an die der Bescheid ergeht
- Spruch: Art und Höhe der Abgabe, Zeitpunkt der Fälligkeit und Bemessungsgrundlage
- Begründung: Die Begründung kann nur entfallen, wenn der Bescheid nicht von der Erklärung abweicht bzw dem Anbringen vollinhaltlich stattgegeben wird.
- Rechtsmittelbelehrung: Bei welcher Behörde kann binnen welcher Frist ein ordentliches Rechtsmittel erhoben werden?