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Neu Dokument-ID: 391555

Walter Mika - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Abgabenverfahren

Erledigungen einer Abgabenbehörde sind als Bescheide zu erlassen, wenn sie abgabenrechtliche Folgen für den Steuerpflichtigen haben (zB Begründung von Rechten oder Pflichten, Feststellung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen etc). So erfolgt zB die Festsetzung einer Abgabe mittels Bescheid.

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