1.4.5 Rechtliche Konsequenzen der Entgeltlichkeit eines Rechtsgeschäftes
Das ABGB unterscheidet an vielen Stellen zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäften. Eine bedeutende Zahl an gesetzlichen Regelungen findet ausschließlich bei entgeltlichen Rechtsgeschäften Anwendung; bei einigen dieser Regelungen beruht der genannte Umstand auf einer ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers, bei anderen darauf, dass sie ihrer Natur nach ein Rechtsgeschäft mit beabsichtigtem Leistungsaustausch voraussetzen. Ausgehend vom Gedanken, dass ein entgeltlicher Vertrag unter der stillschweigenden Bedingung geschlossen wird, dass auch jeder Teil die von ihm geforderte Verpflichtung genau erfüllt, schaffen sie Rücktritts- bzw Ausgleichsmöglichkeiten im Falle von Verzug, Schlechterfüllung oder Unmöglichwerden der Gegenleistung.