6.5.3 Eingabe falscher Daten; Berichtigungen
Wurden in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw in der Arbeitnehmerveranlagung falsche Daten eingegeben, so wird durch ein neuerliches Schicken eines Formulars über Finanz Online das alte nicht automatisch ersetzt. Zur Berichtigung muss der „alte“ Weg wieder eingeschlagen und das Formular per Post versendet werden. Hier ist für die Einhaltung von Fristen das Datum des Poststempels maßgeblich. Eine ausdrückliche Kennzeichnung als berichtigtes Formular ist empfehlenswert (zB „berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für 4/2003“). Zusätzlich sollte mittels Abfrage das Finanzamtskonto besonders nach Abgabe einer berichtigten Erklärung auf etwaige Doppelbuchungen etc kontrolliert werden.