6.4 Schutzfunktionen; eingeschränkte Nutzung
Für Unternehmer besteht die Möglichkeit, einen Supervisor zu bestimmen, welcher Zugang zu sämtlichen FinanzOnline-Informationen hat. Zuerst wird ein Startsupervisor vom Finanzamt bestimmt. Dieser hat die Möglichkeit, einen anderen Supervisor oder eine andere Supervisorin anzulegen. Über den Supervisor kann dann die FinanzOnline-Anwendung an die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, zB die Übersendung der Umsatzsteuervoranmeldung wird nur einer bestimmten Person zugeordnet oder die Mitarbeiter der Buchhaltung dürfen nur Abfragen tätigen.