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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Unternehmenskrise aus rechtlicher Sicht

Wie oben dargelegt, ist „Unternehmenskrise“ ein aus der Betriebswirtschaftslehre stammender Begriff. Die mit diesem Terminus umschriebene Situation enthält jedoch Elemente, welche auch von der Rechtsordnung als kritisch angesehen werden und spezielle rechtliche Möglichkeiten respektive Verpflichtungen des Unternehmens (bzw seiner Führung) begründen.

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