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Georg Prchlik - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Vertretung der Gesellschaft

Die gesetzliche Regelung betreffend die Vertretung der Offenen Gesellschaft findet sich in § 125 Abs 1 UGB. Entsprechend dem gesetzlichen Leitbild ist zur Vertretung der Gesellschaft jeder Gesellschafter befugt („Einzelvertretung“), wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag davon ausgeschlossen ist.

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