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Dokument-ID: 391686
6.5.1 Steuernummer
Zur Einsicht in das Finanzamtskonto ist die Eingabe der Steuernummer erforderlich. Die einzugebende Zahl ist neunstellig und die ersten beiden Ziffern stellen die Nummer des Finanzamts dar. Die nächsten sieben Ziffern beinhalten die Steuernummer ohne Schrägstrich, zB: Finanzamt 1. Bezirk, Steuernummer 123/4567