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Neu Dokument-ID: 678375

Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Die Abgrenzung von Kapitalverkehrsfreiheit und Zahlungsverkehrsfreiheit gegenüber der Dienstleistungsfreiheit

Achtung:

Die Dienstleistungsfreiheit ist gegenüber den anderen Grundfreiheiten nach Art 57 Abs 1 AEUV subsidiär.

Auch bei dieser Abgrenzung treten häufig Schwierigkeiten hinsichtlich der Frage der Zuordnung einer Materie zum Bereich der Kapitalverkehrsfreiheit auf.

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